Kategorien A, B, C
Die Einstufung richtet sich nach Qualifikation, Erfahrung, Gehalt, Mangelberuf und Zuverlässigkeit und bestimmt Unterlagen, Laufzeit und Priorität.
| Kategorie | Profil | Prüfmaßstab | Praxis |
|---|---|---|---|
| A — Spitzenkräfte | Wissenschaftler, Führungskräfte, hochbezahlte Fachkräfte | Punktwert oder anerkannter Status | Vereinfachte Unterlagen, längere Laufzeit |
| B — Fachkräfte | Hochschulabschluss mit Berufserfahrung | Abschluss, Erfahrung, Gehalt, Stellenpassung | Häufigste Kategorie |
| C — Sonstige | Kurzfristige, saisonale oder unterstützende Stellen | Besonderer Bedarf nach Vorschrift | Kurze Laufzeit, begrenzter Umfang |
Unterlagen
- Gültiger Reisepass und konforme Lichtbilder
- Höchster Abschluss, notariell und legalisiert; ausländische Abschlüsse meist mit Konsularlegalisation oder Apostille
- Nachweise früherer Beschäftigungen mit Position und Dauer
- Führungszeugnis, legalisiert und innerhalb der akzeptierten Frist
- Ärztliches Zeugnis einer anerkannten Stelle
- Arbeitsvertrag mit Position, Gehalt und Laufzeit
- Gewerbelizenz, Sozialkreditcode sowie Steuer- und Sozialversicherungsnachweise des Arbeitgebers
Die meisten Verzögerungen entstehen durch Führungszeugnis und Abschlusslegalisierung, beide im Ausland.
Angehörige und typische Fehler
Inhaber eines Aufenthaltstitels zur Arbeit können in der Regel Ehepartner und Kinder unter 18 Jahren mitbringen; Heirats- und Geburtsurkunden sind zu legalisieren. Eltern fallen meist nicht darunter.
- Einreise mit Touristen- oder Geschäftsvisum begründet keine Arbeitserlaubnis
- Erlaubnis und Aufenthaltstitel müssen sich überschneiden, ohne Lücke
- Arbeitgeberwechsel erfordert Änderung oder Neubeantragung
- Bei Verlust ist eine polizeiliche Meldung nötig
Häufige Fragen
Geht es ohne Hochschulabschluss?
Wie lange dauert es?
Kann ein Touristenvisum umgewandelt werden?
Gilt die Erlaubnis nach Arbeitgeberwechsel weiter?
Erst der Sachverhalt, dann die Optionen
Nennen Sie uns Rechtsform, Standort und Vorhaben. Wir benennen die erforderlichen Unterlagen, die Schritte mit Präsenzpflicht und einen realistischen Zeitrahmen.
Wir betreuen alle fünf Stadtbezirke von Foshan und Mandanten im übrigen Guangdong sowie im Ausland nach demselben Verfahren.
Diese Seite beruht auf öffentlich zugänglichen Informationen mit Stand Oktober 2026. Maßgeblich sind die aktuellen Vorgaben der zuständigen Behörde.

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